BERICHT
PID-Debatte im Parlament zum Nachlesen
Drei Stunden lang debattierte der Deutsche Bundestag am Donnerstag (14.4.) in Erster Lesung die drei interfraktionellen Gesetzentwürfe, mit denen Abgeordnete aller im Bundestag vertretenen Parteien die Präimplantationsdiagnostik (PID) gesetzlich regeln wollen. In jeweils rund vierminütigen Reden begründeten die Parlamentarier den jeweiligen Gruppenentwurf und warben um Unterstützung bei ihren noch unentschieden Kollegen.
Die ehemalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), die für ein Verbot der PID eintritt, verwies etwa darauf, dass die PID nicht nur die Würde der mittels PID ausgesonderten Embryonen verletze. „Ich weiß, dass es schwierig ist, zu argumentieren – auch die Kollegin Reimann hat das gesagt – dass es kein Recht auf ein gesundes Kind gibt. Die Eltern, die betroffen sind, wollen das nicht hören“, erklärt die Aachener Bundestagsabgeordnete. Aber sie wisse auch, „dass es ein Recht des Kindes gibt, um seiner selbst willen geliebt zu werden und um seiner selbst willen zur Welt gekommen zu sein“.
Eine Zulassung der PID schränke das „Prinzip“ ein, „dass jedes Leben sich um seiner selbst willen entwickeln darf“. Betroffen sei sowohl die Würde derjenigen Embryonen, „die nach einer Untersuchung verworfen werden, weil sie ein hohes Risiko von schweren Erkrankungen oder Behinderungen aufweisen“, als auch „die Würde desjenigen Embryos, der sich nach einer PID weiterentwickeln darf; denn er darf sich nur weiterentwickeln, weil er keine genetischen Vorbelastungen und Einschränkungen aufweist.“ Für sie stelle ein Abrücken von dem Geist, mit dem der Gesetzgeber beseelt war, als er 1990 das Embryonenschutzgesetz beschloss, „einen Paradigmenwechsel in unserem Wertekanon“ dar. Denn der Wunsch, ein gesundes Kind mittels PID zur Welt zu bringen, „setzt voraus, dass dem Leben, das nicht die entsprechenden Eigenschaften hat, das Recht genommen wird, sich weiterzuentwickeln“, so Schmidt.
Das Plenarprotokoll mit sämtlichen Wortbeiträgen der Abgeordneten finden Sie hier.