AUFGELESEN

Behindertenbeauftragter kritisiert PID-Regelung

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, hat die gesetzliche Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) durch den Deutschen Bundestag gerügt. In einer Pressemitteilung des Behindertenbeauftragten heißt es, die neue PID-Regelung werde zu einer massiven Ausweitung der Selektion menschlichen Lebens führen. Sie gehe davon aus, dass Embryonen aussortiert werden dürfen, wenn bei mindestens einem Elternteil eine genetische Disposition vorhanden ist und für deren Nachkommen eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine „schwerwiegende Erbkrankheit“ bestehe.

„Wer glaubt, die neue Regelung werde auf wenige Fälle zu beschränken sein, sollte sich die Entwicklung bei der Pränataldiagnostik anschauen, die vor 40 Jahren für extreme Ausnahmefälle eingeführt wurde und heute eine Regeluntersuchung geworden ist“, betonte Hüppe, der auch Schirmherr von „Stoppt PID“ ist. Die neue PID-Regelung sortiere nach „lebensunwertem und lebenswertem menschlichen Leben“. Es stehe die Vermeidbarkeit von menschlichem Leben mit Krankheiten und Behinderungen im Vordergrund.

Der gesellschaftliche Druck auf Paare mit Behinderung, PID zu nutzen, werde steigen. „Spätestens mit der UN-Behindertenrechtskonvention gehört die mit der Regelung zum Ausdruck kommende diskriminierende Sichtweise eigentlich nicht mehr zum gesellschaftlich akzeptablen Bild von Menschen mit Behinderungen“, kritisierte der Behindertenbeauftragte.

Hüppe äußerte die Hoffnung, „dass die Unterstützer der neuen Regelung, die ihre Entscheidung davon abhängig gemacht haben, dass sich PID auf wenige Fälle beschränken lasse, den Mut haben, ihre Entscheidung zu korrigieren,“ wenn sich – wie abzusehen – schon bald das Gegenteil herausstellen werde.